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Urheberschutz und Nutzungsrechte
Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
Ohne Zustimmung des Grafik-/Web-Designers dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des
Werkes ist unzulässig. Die Werke des Grafik-/Web-Designers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Regelhonorars. Wiederholungs- nutzungen (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen
(z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Honorar
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Grafik-/Web-Designer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Eigentumsvorbehalt
An den Arbeiten des Grafik-/Web-Designers werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
Haftung
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von dem Grafik-Designer nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
Die dem Grafik-/Web-Designer überlassenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber.